Versicherungsschutz für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen über den Förderverein Selbsthilfe e. V.
Der Förderverein Selbsthilfe e. V. bietet den Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen, die nicht als Verein organisiert sind und damit keine eigenen juristischen Personen sind, einen Versicherungsschutz an.
Der Förderverein Selbsthilfe e. V. hat eine Dienstreiseversicherung abgeschlossen, diese umfasst:
- Fahrzeugkaskoversicherung
- Fahrzeughaftpflichtversicherung (subsidiär)
- Kasko-Extra
- Parkplatzschäden
- Rückstufungsverlust
Ferner hat der Förderverein Selbsthilfe e. V. eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und Unterhalt des Förderverein Selbsthilfe e. V. umfasst. Selbsthilfegruppen, die bereits Mitglied im Förderverein Selbsthilfe e. V. sind, hat der Förderverein Selbsthilfe e. V. gegenüber der Versicherungsgesellschaft benannt, sie sind somit über den Förderverein Selbsthilfe e. V. mitversichert.
Die Absicherung, die der Freistaat Bayern derzeit den Selbsthilfegruppen anbietet, hat nicht den Umfang, den der Förderverein Selbsthilfe e. V. bieten kann.
Wir freuen uns, wenn Sie und Ihre Selbsthilfegruppen unser Angebot nutzen und Mitglied beim Förderverein Selbsthilfe e. V. werden.